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AGB

POWERHOUSE Potsdam - DAS PILATESSTUDIO IN POTSDAM FÜR KLASSISCHES PILATES AN GERÄTEN​

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen POWERHOUSE Potsdam und ihren Kunden.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Dienstleistungen beim POWERHOUSE Potsdam zustande kommt.

Leistungen

POWERHOUSE Potsdam verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die Einweisung des Kunden in die sachgerechte Nutzung des Trainingsequipments sowie die stete Aufsicht, und, falls erforderlich, die Korrektur des Trainingsverhaltens des Kunden. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann das Training nur durch den Kunden wahrgenommen werden. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 50-55 Minuten.

Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte im POWERHOUSE Potsdam pfleglich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, während des Trainings keinerlei Schuhwerk, keine Sportbekleidung mit Reißverschlüssen oder scharfkantigen Applikationen zu tragen, sowie die Geräte nur unter Aufsicht und gemäß den Anweisungen eines qualifizierten Trainers entsprechend zu benutzen.

Vereinbarung von Terminen

Termine für eine Trainingseinheit werden persönlich (unmittelbar nach dem Training, per Telefon oder per E-Mail) mit dem Trainer vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bei Verspätung kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden.

Änderung, Absage von Terminen

Für den Fall, dass der Kunde an der kommenden vereinbarten Einheit nicht teilnehmen kann, wird um eine persönliche Absage von 24 Stunden vor der Trainingseinheit gebeten, damit die Trainingseinheit nicht verfällt. Bei Absagen nach dieser Frist gilt diese Trainingseinheit als wahrgenommen. Absagen werden telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Sollte der Trainer selbst einmal verhindert sein, so wird die Trainingseinheit dem Kunden gutgeschrieben.

Zahlungsmethoden, Fälligkeit

Der Kunde erhält eine Rechnung auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist vor der ersten Trainingseinheit fällig, jedoch spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, und der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen. 

Haftungsauschluss

Der Kunde nimmt an dem Pilatestraining bei POWERHOUSE Potsdam auf eigene Gefahr teil. Die Haftung für alle Stufen fahrlässigen Handelns von POWERHOUSE Potsdam wegen Personen- und Sachschäden des Kunden auf dem vorbezeichneten Training ist ausgeschlossen.
Über bestehende Krankheiten, Beschwerden oder Schwangerschaft muss der Kunde POWERHOUSE Potsdam sofort in Kenntnis setzen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Pilatestraining kein Ersatz für eine medizinische Behandlung ist, sondern ein fachkundig angeleitetes Körpertraining. Der Kunde versichert, dass er in bester körperlicher und geistiger Verfassung ist. Bei Änderung des Gesundheitszustandes, einer Verletzung und medizinischer Beschwerden vor, während oder nach dem Training ist der Kunde verpflichtet, dies POWERHOUSE Potsdam unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Verletzung oder eines Körperschadens vor, während oder nach dem vorgenannten Training kann POWERHOUSE Potsdam vom Kunden wegen eines möglichen fahrlässigen Handelns nicht in Anspruch genommen werden. Für sämtliche seitens des Kunden persönlich verursachte Personen- und Sachschäden trägt dieser die volle Verantwortung. POWERHOUSE Potsdam übernimmt keinerlei Haftung.
Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten übernimmt POWERHOUSE Potsdam keinerlei Haftung.
Ebenso verpflichtet sich POWERHOUSE Potsdam, alle Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Schlussbestimmungen

POWERHOUSE Potsdam ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, das die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben.
Vertragssprache ist deutsch.
Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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